Allgemeine Geschäftsbedingungen der Überbau Bildungs-GmbH
Preise
Alle Preise verstehen sich als Preise exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
Den vom Preis umfassten Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Angaben zur jeweiligen Veranstaltung.
Zahlungsbedingungen
Sofern bei einzelnen Veranstaltungen nicht anders angegeben, erfolgt die Rechnungslegung kurz vor Veranstaltungsbeginn, Zahlungsziel ist 10 Tage netto Kassa.
Programmänderung
Unsere Seminare und Lehrgänge werden langfristig geplant. Kurzfristige Änderungen betreffend Veranstaltungsort, -termin oder Referen*iIn können vorkommen und werden Ihnen ehest möglich bekannt gegeben. Sollte ein Seminar wegen unvorhersehbarer Umstände (Krankheit der Vortragenden, zu geringe Teilnehmer'innenzahl, höhere Gewalt u. Ä.) entfallen, kann die Überbau Akademie nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten verpflichtet werden. Bereits bezahlte Teilnahmebeiträge werden rückerstattet.
Urheberrecht
Die von der Überbau Akademie im Rahmen ihrer Veranstaltungen (Seminare, Lehrgänge etc.) bereitgestellten Arbeitsunterlagen sind und bleiben geistiges Eigentum der Autor*innen. Eine Vervielfältigung der Unterlagen - auch firmeninterne Verbreitung und Nutzung des Materials - ist an die vorherige schriftliche Zustimmung der Autor'innen gebunden.
Ihre persönlichen Daten
Die Überbau Akademie verwendet die von Ihnen anlässlich Ihrer Anmeldung bekanntgegebenen personenbezogenen Daten, soweit dies zum Zweck Ihrer Teilnahme an der Veranstaltung und/oder zur Durchführung der Vertragsbeziehung zu Ihnen erforderlich und gesetzlich zulässig ist. Mit der Anmeldung erklären Sie sich mit der Verarbeitung und Speicherung Ihrer eingegebenen Daten durch die Überbau Bildungs GmbH einverstanden. Sie können diese Zustimmung jederzeit per E-Mail an akademie@ueberbau.at oder Fax an 01/934 66 59-40 widerrufen. Eine ausführliche Beschreibung, wie wir Ihre Daten verarbeiten und speichern, finden Sie hier in unserer Datenschutzerklärung.
Standardinformationsblatt für Pauschalreiseverträge
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die Überbau Bildungs-GmbH trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt die Überbau Bildungs-GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall ihrer Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Überbau Bildungs-GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit Accelerant Insurance Europe SA abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde (Accelerant Insurance Europe SA; Bastion Tower, Place du Champs de Mars 5, 1050 Brüssel, Belgien; Angaben zum abwickelnden Unternehmen: Cover Direct Versicherungsmakler und Werbeagentur Ges.m.b.H; Hietzinger Hauptstraße 35/DG, 1130 Wien; +43 1 969 04 40; office@cover-direct.com) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Überbau Bildungs-GmbH verweigert werden.
Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form [www.justiz.gv.at/pauschalreisegesetz]
Stornierungen
Abmeldungen von Veranstaltungen können nur innerhalb der unten angeführten Stornofristen über Online-Storno (dazu müssen Sie sich einloggen, dann Link „meine Buchungen", ) oder schriftlich entgegengenommen werden:
Fax Nr. +43 1 934 66 59-40 | Email: akademie@ueberbau.at
Die Stornobedingungen im einzelnen:
Präsenzseminare, Onlineseminare:
Der Widerruf Ihrer Bestellung ist bis einschließlich 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei Rücktritt innerhalb von 7 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn sowie ohne schriftliche Abmeldung berechnen wir 100% der Teilnahmegebühr. Bei Veranstaltungen die kostenfrei angeboten werden, erlauben wir uns bei nicht enstprechender Abmeldung (schriftlich, sowie 7 Wektage vor Veranstaltungsbeginn) eine Platzgebühr von € 30,- in Rechnung zu stellen. Sind in der Veranstaltungsbeschreibung davon abweichende Stornobedingungen angegeben, gelten diese vorrangig.
Lehrgänge, mehrtägige Veranstaltungen, Veranstaltungen in Seminarhotels, On-Stage-Veranstaltungen sowie Kooperationsveranstaltungen:
Es gelten die in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung angegebenen Fristen und Stornobedingungen.
Architekturreisen / Pauschalreisen
Für Pauschalreisen der Überbau Bildungs-GmbH gelten allgemein folgende Stornobedingungen:
Bei Stornierung der Reise
bis 90 Tage vor Reisebeginn |
25% |
89-60 Tage vor Reisebeginn |
50% |
59-30 Tage vor Reisebeginn |
70% |
29-15 Tage vor Reisebeginn |
85% |
ab 14 Tage vor Reisebeginn sowie bei Nichtantritt |
100% |
Sollten für einzelne Reisen abweichende Stornobedingungen zur Anwendung kommen, wird auf diese gesondert in der jeweiligen Reisebeschreibung bzw. im Anmeldeformular hingewiesen.
Hinweis: Zur Abdeckung des Risikos einer Erkrankung zum Zeitpunkt des Reiseantritts können Sie eine Reisestornoversicherung abschließen. Gerne legen wir Ihnen dafür ein Angebot.
Gerichtsstand und anzuwendendes Recht: Gerichtsstand ist Wien, es gilt österreichisches Recht.